Solange uns die Menschlichkeit miteinander verbindet, ist egal, was uns trennt.

(Ernst Ferstl)

Allgemeines aus dem Verbund

Kontakt

Als zentrale Ansprech- und Postadresse erreichen Sie die Verbundleitungen über folgende Kontaktdaten:

Verbundleitungen
Yvonne Radermacher
Ansgar Kockmann
Nikomedesstraße 2
48565 Steinfurt
Tel.: 0 25 52 / 63 92 -0
Fax.: 0 25 52 / 63 92 111

Anmeldung zum Kindergarten (STEP)

Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Anmeldung Ihrer Kinder / Ihres Kindes in einer unserer Einrichtungen.

Seit dem Kindergartenjahr 2020/21 findet die Anmeldung bzw. die Platzsuche ausschließlich über das Programm STEP (Steinfurter Elternportal) statt.

Zur Anmeldung Ihres Kindes folgen Sie bitte diesem Link.

Sollten Sie vorab Fragen zu uns oder unseren verschiedenen Kindertageseinrichtungen haben, freuen wir uns über einen Anruf in der von Ihnen Favorisierten Einrichtung.

Verpflegungsportal

Das Mittagessen nimmt im Kindergartenalltag einen immer größer werdende Stellenwert ein.

Um die Bestellung und auch Bezahlung des Mittagessens für Sie als Eltern so einfach wie möglich zu halten, findet diese in unserem Kita Plus Verpflegungsportal statt. Hier haben Sie die Möglichkeit das Mittagessen für Ihre Kinder zu bestellen und auch zu bezahlen.

Sie erreichen das Verpflegungsportal über diesen Link. Bitte beachten Sie, dass zur Nutzung des Portals zunächst ein Zugang angelegt werden muss. Wenden Sie sich hierfür gerne an die Einrichtungsleitungen.

FAQ Ausfallmanagement/Ampel

FAQ für Eltern – Das Ampelsystem in unseren Kitas

(Stand: November 2025)

 

1. Warum wurde die Ampel eingeführt?

Die Ampel zeigt an, wie viele Mitarbeitende in der Kita anwesend sind und ob der Alltag normal laufen kann.
Wenn zu wenig Personal da ist, müssen wir Betreuungszeiten anpassen oder Gruppen verkleinern. So stellen wir sicher, dass Ihr Kind immer gut betreut ist und die Aufsicht gewährleistet bleibt.

Das Ampelsystem hilft uns, ehrlich und frühzeitig zu informieren – damit Familien besser planen können.

2. Können Sie mir zusichern, dass mein Kind an bestimmten Tagen betreut werden kann?

Leider nicht immer. Personalausfälle können sehr kurzfristig passieren – etwa durch Krankheit oder andere Gründe. Wir bemühen uns aber immer, frühzeitig zu informieren, wenn sich an den Betreuungszeiten etwas ändert. In den Stufen Gelb und Orange erhalten Sie rechtzeitig eine Nachricht über die Eltern-App. Wenn die Betreuung in der Stufe Orange eingeschränkt ist, bitten wir Sie, uns schnellstmöglich mitzuteilen, falls Sie keine Betreuung benötigen sollten.

3. Ich zahle einen hohen Elternbeitrag – warum habe ich trotzdem keine Garantie auf Betreuung?

Der Elternbeitrag ist kein Preis für eine tägliche Leistung, sondern ein Anteil an den Gesamtkosten der Kindertagesbetreuung. Etwa 90 % der tatsächlichen Kosten trägt das Land NRW und die Kommune. Nur etwa 10 % werden durch Elternbeiträge gedeckt.

Die Höhe des Beitrags legt der Kreis Steinfurt fest – nicht die Kita selbst. Auch wenn die Betreuung zeitweise eingeschränkt ist, bleibt der Betreuungsplatz Ihres Kindes bestehen.

4. Wie wird der Elternbeitrag berechnet?

Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und der gewählten Betreuungszeit. Die Berechnung erfolgt durch das Jugendamt des Kreises Steinfurt. Es prüft die Einkommensnachweise und ordnet jede Familie einer Einkommensstufe zu. Bei mehreren Kindern oder bei bestimmten Sozialleistungen kann der Beitrag reduziert oder erlassen werden. Bislang sind die letzten beiden Kindergartenjahre bevor das Kind zur Schule geht, beitragsfrei.

5. Wofür wird der Elternbeitrag verwendet?

Die Beiträge fließen in den Gesamthaushalt der Kinderbetreuung des Kreises. Sie werden nicht für einzelne Einrichtungen oder Gruppen verwendet. Der größte Teil der Kita-Kosten (Personal, Gebäude, Sachkosten) wird vom Land NRW und den Kommunen getragen. Elternbeiträge sind ein kleiner, aber notwendiger Beitrag zur Finanzierung des gesamten Systems.

6. Warum dürfen Eltern nicht einfach in der Gruppe mithelfen, wenn Personal fehlt?

Das ist gesetzlich nicht erlaubt. In Gruppen dürfen nur ausgebildete Fachkräfte die Aufsicht übernehmen. Das dient der Sicherheit der Kinder und schützt auch die Mitarbeitenden vor Haftungsrisiken. Eltern können sich aber gern außerhalb der Aufsicht engagieren – etwa bei Festen, Ausflügen oder Projekten.

7. Warum gehen Fachkräfte auf Fortbildungen, obwohl Personal fehlt?

Fortbildungen sind wichtig, damit Erzieherinnen und Erzieher auf dem neuesten Stand bleiben. Kitas sind Bildungsorte, keine Aufbewahrung. Gut geschulte Fachkräfte sind die Grundlage für gute Arbeit mit Kindern. Darum müssen Fortbildungen auch dann stattfinden, wenn die Personallage angespannt ist – sie sichern langfristig Qualität und Bildungschancen. Darüber hinaus kann es vorkommen, dass Mitarbeiterinnen zu verpflichtenden Fort- und Weiterbildungen gehen. Dies ist z.B. im Bereich des Kinderschutzes regelmäßig der Fall.

8. Wie kann ich meinem Arbeitgeber erklären, dass mein Kind nicht in die Kita kann, obwohl es nicht krank ist?

Wenn die Betreuung wegen Personalmangel eingeschränkt ist (Stufe Orange oder Rot), kann die Kita Ihnen eine Bescheinigung ausstellen. Diese bestätigt, dass die Betreuung an diesem Tag nicht möglich bzw. eingeschränkt war. Sie dürfen die Bescheinigung Ihrem Arbeitgeber vorlegen, um Ihre Situation zu erklären. Die Kita gibt keine persönlichen Daten oder Betreuungszeiten weiter.

9. Akzeptiert der Arbeitgeber diese Bescheinigung automatisch?

Das hängt vom Arbeitgeber ab. Die Bescheinigung dient nur als Nachweis, dass die Betreuung ausgefallen ist. Ein Anspruch auf Freistellung oder Lohnfortzahlung ergibt sich daraus nicht automatisch. Ob und wie der Arbeitgeber reagiert, liegt in seiner Entscheidung. Die Kita kann das nicht beeinflussen.

10. Bekomme ich den Elternbeitrag zurück, wenn die Kita an mehreren Tagen schließt?

Grundsätzlich zahlen Eltern den Beitrag für den Betreuungsplatz, nicht für jeden einzelnen Betreuungstag.

Das heißt: Wenn die Kita wegen Krankheit, Streik oder Personalmangel an einzelnen Tagen schließt, wird der Beitrag nicht automatisch erstattet.

Eine Rückzahlung ist nur möglich, wenn im Laufe eines Kindergartenjahres mehr als 10 volle Betreuungstage ausfallen. Dann wird der Beitrag für einen Monat erlassen. Fallen mehr als 30 Tage aus, wird der Beitrag für zwei Monate erlassen.

Wichtig:
Es muss dafür nicht die ganze Kita geschlossen sein. Wenn in der roten Stufe einzelne Gruppen nicht betreut, werden können, zählt dieser Tag für die ganze Einrichtung als Schließtag.

Die Erstattung läuft automatisch über das Jugendamt des Kreises Steinfurt. Ein Antrag ist in der Regel nicht nötig.

11. Warum ist das Ampelsystem jetzt nötig, obwohl im letzten Jahr genug Personal da war?

Die Lage hat sich verändert: Viele Kitas in NRW leiden unter Fachkräftemangel und steigenden Kosten. Gleichzeitig ist die staatliche Finanzierung nicht ausreichend, um alle Aufgaben abzudecken.

Das Land NRW plant zwar eine Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), doch viele Fachleute sagen, dass die angekündigten Verbesserungen nicht reichen und erst in einigen Jahren greifen werden.

Darum brauchen wir jetzt ein System, das Verlässlichkeit und Transparenz schafft, wenn das Personal knapp wird – und genau das leistet die Ampel.

12. Warum können nicht die Kinder von Eltern, die nicht arbeiten, zu Hause bleiben?

Alle Kinder haben das gleiche Recht auf Bildung, Betreuung und Förderung – unabhängig davon, ob die Eltern berufstätig sind oder nicht. Kitas sind Bildungsorte und kein Ersatz für Betreuung zu Hause.

Wir beteiligen uns nicht an Diskussionen, die Familien gegeneinander ausspielen.

Sätze wie

„Immer diese Bürgergeldempfänger – die können ihre Kinder doch zu Hause lassen“ lehnen wir klar ab.

Jedes Kind verdient gleiche Chancen, Förderung und Zuwendung. Wenn wir Eltern bitten, ihr Kind freiwillig zu Hause zu lassen, dann nur aus Solidarität – niemals, weil wir Familien bewerten oder unterscheiden.

13. Können Kinder in der roten Stufe zwischen Gruppen „tauschen“?

Ein Tausch ist nur dauerhaft möglich. Ein spontaner Wechsel von Woche zu Woche ist ausgeschlossen. Ein Wechsel der Gruppe muss grundsätzlich mit der Einrichtungsleitung abgesprochen werden.

Die Gruppen sind so eingeteilt, dass die maximale Zahl der Kinder pro Fachkraft nicht überschritten wird. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Sicherheit.

Wenn Kinder einfach in andere Gruppen wechseln, wäre das pädagogisch und organisatorisch nicht verantwortbar.

14. Stimmt es, dass nur katholische Kitas eine Ampelregelung haben?

Nein.

Das Ampelsystem ist kein kirchliches Modell, sondern wird auch in vielen städtischen, freien und privaten Kitas in NRW genutzt. Es hilft allen Trägern, bei Personalmangel klar und nachvollziehbar zu handeln.

Wir haben das System nur frühzeitig eingeführt, damit Eltern und Teams sicher und gleich informiert werden.

15. Wie geht es mit dem Ampelsystem weiter?

Das Ampelsystem wird ständig weiterentwickelt. Leitungen und Teams können ab sofort selbst entscheiden, wie die Betreuungszeiten ab der orangen Stufe gestaltet werden – zum Beispiel kann eine Kita morgens früher öffnen.

Da jede Einrichtung anders ist und viele Teilzeitkräfte arbeiten, ist das nicht überall möglich. Wir entwickeln außerdem ein digitales System, das täglich die Kinderzahlen erfasst. So können wir die Personaleinsatzplanung künftig noch genauer anpassen. Dafür ist es wichtig das die Kinder auch tatsächlich in der Eltern APP abgemeldet werden.

Ziel bleibt, dass das Ampelsystem klar, fair und flexibel bleibt – im Sinne der Kinder, Familien und Mitarbeitenden.

 

 

Anmerkung:

Bei weiteren Fragen oder Beschwerden zum Thema Betreuung, Elternbeiträge oder Ausfallmanagement können Sie sich auch direkt an das Jugendamt des Kreises Steinfurt wenden. Das Jugendamt nennt Ihnen auf Wunsch die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

Darüber hinaus können sich Eltern mit grundsätzlichen Anliegen zur Kindertagesbetreuung an den Jugendamtselternbeirat des Kreises Steinfurt wenden.

 

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