Zusammenfassung der UN-Kinderrechtskonventionen
Die UN-Kinderkonvention gilt für alle Menschen, die noch nicht volljährig sind und noch nicht frei wählen dürfen. In Deutschland also für alle Kinder und Jugendlichen von 0-18 Jahren.
Recht auf Gleichheit
Gleiche Rechte für alle! Jedes Kind ist gleich viel wert und alle Kinder haben die gleichen Rechte. Egal, welchem Geschlecht sie angehören, aus welchem Land sie stammen, welche Hautfarbe sie haben, welchem Glauben sie angehören oder welche Sprach sie sprechen. Es macht keinen Unterschied, ob ein Kind arm oder reich ist, zu einer Minderheit gehört oder nicht.
Recht auf Gesundheit
Allen Kindern sollen ihre Grundbedürfnisse erfüllt werden: gute Nahrungsmittel, Zugang zu sauberen Trinkwasser und Sanitäranlagen, Kleidung, ein Dach über dem Kopf, ärztliche Betreuung und Versorgung, Schutz vor Suchtsoffen, Gesundheitsvorsorge sowie Impfungen. Kinder sollen allgemein gesund aufwachsen mit positiven Zukunftsaussichten in einer möglichst intakten Umwelt.
Recht auf Bildung
Mädchen und Jungen haben das Recht, eine Schule zu besuchen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht. Ihre Fähigkeiten und Talente sollen gefördert werden. Grundschule und Schulbücher sollen kostenlos sein, weiterführenden Schulen allen Kindern offen stehen, unabhängig von ihrer Herkunft. Die Schule soll Freude machen und keine Angst verursachen.
Recht auf elterliche Fürsorge
Mutter und Vater sind die wichtigsten Menschen für die Kinder und ihre Entwicklung. Deshalb genießen Eltern besonderen Schutz und haben ein Recht auf Unterstützung und Hilfe bei der Erziehung. Mutter und Vater sind gemeinsam für die Erziehung verantwortlich. Ein Kind hat ein Recht darauf, regelmäßig persönlichen Kontakt zu beiden Eltern zu haben.
Werden Kinder vernachlässigt oder misshandelt, haben sie ein Recht auf Hilfe. Wird das Wohl des Kindes durch Vater und Mutter gefährdet, kann ein Kind von seinen Eltern getrennt werden. Darüber muss aber immer ein unabhängiges Gericht entscheiden. Ein Kind, das seine Eltern verliert, von Vater und Mutter verlassen wird oder es aus schwerwiegenden Gründen nicht mehr bei ihnen aushält, hat Anspruch auf Schutz und Hilfe.
Recht auf Privatsphäre und persönliche Ehre
Kinder und Jugendliche haben das Recht, dass ihr Privatleben, ihre Würde, ihr Ruf und ihre persönliche Ehre geachtet werden.
Niemand darf willkürlich oder rechtswidrig in das Privatleben von Kindern und Jugendlichen eingreifen. Die Familie jedes Mädchens und jedes Jungens, seine Wohnung sein Schriftverkehr sind Privatsache. Das müssen alle respektieren, auch Kinder und Jugendliche untereinander. Falls doch etwas passiert, was das Kind in seinem Recht auf Privatsphäre und
Katholischer Kindergarten St. Josef
Pastoratsweg 6
48565 Steinfurt
Telefon: 02552 3445
E-Mail: Kita.stjosef-steinfurt@bistum-muenster.de
Wir bieten drei unterschiedliche Betreuungszeiten an.
Die Eltern entscheiden sich verbindlich, vor dem Kindergartenjahr, für eine Betreuungszeit.